Rehabiliation bei salvea

In unseren salvea Reha-Einrichtungen helfen wir Ihnen, die Herausforderungen des Alltags wieder meistern zu können. Und nicht nur das - wir begleiten Sie auch auf dem Weg zu Ihrer Reha. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Voraussetzungen eine Reha für Sie in Frage kommt, unterstützen bei der Antragsstellung und beraten bei allen Fragen, die Ihnen auf Ihrem Weg begegnen.

Wir sind montags bis freitags unter 02151-484510-1230 telefonisch für Sie erreichbar.
Oder schreiben Sie uns eine Mail an reha@salvea.de.

Während Ihrer Rehabilitation werden Sie von unseren salvea Gesundheitsexperten begleitet. Die Inhalte Ihrer Rehabilitation sind individuell auf Sie, Ihre Erkrankung und Bedürfnisse zugeschnitten. Wir bieten Ihnen ein ganzheitliches Paket, um gesund zu werden und gesund zu bleiben.

Voraussetzungen

Grundsätzlich hat jeder, der Mitglied der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung ist, ein Recht auf Leistungen, die seine Gesundheit und Leistungsfähigkeit wiederherstellen und verbessern sollen. Für eine erfolgreiche Antragstellung müssen folgende Vorrausetzungen erfüllt sein:
  • Es besteht ein vom Arzt prognostizierter Rehabilitationsbedarf
  • Sie sind körperlich und gesundheitlich in der Lage an den Behandlungen der Rehabilitation teilzunehmen (Rehabilitationsfähigkeit)
  • Die Rehabilitation ist erfolgsversprechend (positive Rehabilitationsprognose)
Für Berufstätige ist in den meisten Fällen die gesetzliche Rentenversicherung zuständig.

Kostenträger

Folgende Kostenträger kommen als Träger der Rehabilitation in Frage:

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  • Gesetzliche Rentenversicherung (DRV und Knappschaft)
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Jugendhilfeträger
  • Sozialämter
  • Private Krankenkassen (PKV)

 

Antragsstellung und Wunsch- und Wahlrecht

Die Antragsstellung ist abhängig davon, ob Ihre Rehabilitation direkt nach einem Krankenhausaufenthalt erfolgt oder nicht. Wenn Sie bei der Antragsstellung Unterstützung benötigen, bieten Krankenkassen und Beratungsstellen der Rentenversicherung Hilfe. Auch wir helfen Ihnen sehr gerne dabei!

Es gibt zwei Arten der Rehabilitation:

Die Anschlussheilbehandlung (AHB) beginnt direkt nach dem Krankenhausaufenthalt, spätestens aber 14 Tage nach Entlassung aus dem Krankenhaus. Hier ist der Sozialdienst des Krankenhauses für die Antragstellung zuständig.

Wenn Sie nicht im Krankenhaus waren oder keine Anschluss-Reha bekommen haben, ist der behandelnde Haus- oder Facharzt der erste Ansprechpartner, wenn eine Reha als Heilverfahren ohne vorherigen Klinikaufenthalt beantragt werden soll. Neben dem Reha-Antrag ist der Befundbericht des Arztes notwendig, aus dem hervorgeht, warum eine Reha aus medizinischer Sicht notwendig ist.

Zu beachten ist, dass Sie bei der Antragstellung gemäß § 8 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht haben. Sie können Ihrem Kostenträger mitteilen, in welcher Reha-Einrichtung Sie behandelt werden möchten. Erfüllt Ihre Wunscheinrichtung die für Ihr Krankheitsbild relevanten medizinischen Voraussetzungen, wird Ihr Wunsch bei der Auswahl einer Einrichtung berücksichtigt.

Download der notwendigen Formulare

Sie können sich die Formulare der Deutschen Rentenversicherung zur Antragstellung online herunterladen.

Den Vordruck für den Befundbericht des Arztes finden Sie separat auf der Website Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers.

Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung, melden Sie sich gerne bei uns.

Nachsorge im Anschluss an die Reha

Auch nach der Reha lassen wir Sie nicht allein. Wir bieten umfassende Reha-Nachsorge an. Dazu gehört unser IRENA-Programm (Intensivierte Rehabilitationsnachsorge) und unser umfangreiches Präventionsprogramm mit verschiedenen Präventionskursen und Rehasport-Angeboten. So bleiben Sie mit uns gesund!

Finden Sie jetzt einen unserer Standorte in Ihrer Nähe und informieren Sie sich über unser Angebot.

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