Unsere Leistungen
Umfassendes Leistungsportfolio - auch digital
salvea bgm für Ihr Unternehmen
Unsere Leistungen für Firmen und Schulen – digital und in Präsenz
salvea bgm bietet Ihnen ein Rundum-sorglos-Paket an. Neben einer BGM Prozessberatung haben Sie die Möglichkeit, alle Gesundheitsmaßnahmen modular zu buchen oder gleich das bestehende Konzept des salvea bgm Gesundheitskontos in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Eine Bedarfsanalyse und die regelmäßige Evaluation runden das Leistungsportfolio ab und schaffen ein ganzheitliches BGM für Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Herausragende Aktivierungsquote
Dank individueller Maßnahmen und einer hohen Qualität können wir bereits bis zu 80% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch unser salvea bgm Gesundheitskonto erreichen. Nähere Informationen zum genauen Ablauf und Umfang des salvea bgm Gesundheitskontos finden Sie unter Prozessberatung BGM & BGF.
Die Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung können als kurze Impulsvorträge sowie als interaktive Workshops gestaltet werden. Weiterhin bieten wir Themen wie zum Beispiel Rückenfit, Faszienfit oder Yoga auch als mehrwöchige Kurse an. All unsere Angebote richten sich nach den Vorgaben des Leitfadens Prävention und sind somit steuerlich förderbar.
Entdecken Sie unsere Leistungsvielfalt rund um BGF & BGM
Entdecken Sie unsere Leistungsvielfalt rund um die betriebliche Gesundheitsförderung und das betriebliche Gesundheitsmanagement.
Steuerliche Vorteile für Ihr BGM nutzen
§ 3 Nr. 34 EStG Steuerfreie Leistungen
Pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter und pro Jahr können 600 Euro für Maßnahmen der Gesundheitsförderung steuerfrei investiert werden. Die Maßnahmen müssen das Ziel verfolgen, Krankheitsrisiken zu verhindern und vermindern, sowie die Gesundheit in Betrieben zu fördern.
Zu diesen steuerfreien Gesundheitsleistungen zählen zum Beispiel (nicht) zertifizierte Präventionskurse oder Workshops, Gruppen-/Impulsvorträge und andere Leistungen, die aus den vier Handlungsfeldern mentale Balance und Entspannung, Bewegung, Ernährung und Suchtprävention stammen.
§ 8 Absatz 11 EStG Sachbezüge
Seit 01.01.2022 darf der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Sachbezüge bis 50 Euro pro Kalendermonat zukommen lassen. Diese gelten dann als steuerfrei.
Der Betrag von 50 Euro als steuerfreie Sachzuwendung kann für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise in Form der Übernahme des Firmenfitness-Beitrags im salvea sports durch den Arbeitgeber ausgegeben werden.