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Blankoverordnung in der Physio- und Ergotherapie

Seit dem 01.04.2024 bzw. 01.11.2024 ist die Blankoverordnung als zweite Säule der Regelverordnung in der Ergotherapie bzw. Physiotherapie möglich.

Mit der neuen Regelung kann Ihr Arzt eine Blankoverordnung ausstellen, die unseren Therapeuten mehr Freiheit gibt, Ihre Therapie individuell und optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Das bedeutet, dass wir gemeinsam mit Ihnen die Art der Behandlungen, die Häufigkeit sowie die Dauer flexibler gestalten können. Therapien können schneller begonnen werden, da die spezifische Auswahl und Anpassung der Behandlungsmaßnahmen direkt von unseren erfahrenen Therapeuten vorgenommen werden kann. Zudem entfallen oft zusätzliche Arztbesuche zur Anpassung der Therapie, was Zeit spart und den Heilungsverlauf optimiert.

In der Ergotherapie ist die Blankoverordnung bei verschiedenen Diagnosen möglich, wie zum Beispiel bei Erkrankungen der Wirbelsäule, der Gelenke und Extremitäten (mit motorisch-funktionellen Schädigungen).

In der Physiotherapie ist die Blankoverordnung für Erkrankungen im Bereich der Schulter ausstellbar.


Sprechen Sie Ihren Arzt gerne aktiv auf die Möglichkeit einer Blankoverordnung an, um von diesen Vorteilen zu profitieren. Melden Sie sich außerdem gerne bei uns, wenn Sie sonstige Fragen zur Blankoverordnung haben.

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